Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Gastaufnahmebedingungen- und Vermittlungsbedingungen für Unterkunftsbuchungen

    Sehr geehrter Gast,

    wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Unterkunft. Im Falle des Zustandekommens eines
    Gastaufnahmevertrages werden die von Ihnen gebuchten gewerblichen Beherbergungsbetriebe (Hotel, Gasthaus, Pension
    usw.) bzw. Vermieter eines Privatzimmers oder einer Ferienwohnung – nachstehend einheitlich „Gastgeber“ abgekürzt – ihre
    ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare
    rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und die Rechte und Pflichten Ihres Gastgebers bei, ebenso
    wie die Regelungen zur Vermittlungs- und Nachweistätigkeit der Tourismusstelle bzw. des Buchungsportals, die mit Ihnen in
    Form der nachfolgenden Gast-aufnahmebedingungen getroffen werden sollen. Diese Gastaufnahmebedingungen werden,
    soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwi-schen Ihnen und Ihrem Gastgeber zu Stande kommenden
    Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

    1. Stellung der Seitenbetreiber und Buchungsportale als Vermittler; Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen;
    abweichende Vereinbarungen mit dem Gastgeber

    1.1. Der jeweilig im Impressum angegebene Betreiber der Internetseite (z.B. der Vermittler oder der Gastgeber) oder des
    Buchungsportals, welches von der OBS OnlineBuchungService GmbH („OBS“) betrieben wird, werden nachfolgend einheitlich
    als „der Vermittler“ bezeichnet.

    1.2. Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, ausschließlich für alle Buchungen von
    Unterkünften, die über die Onlinebuchungsportale der in Ziff. 1.1. bezeichneten Vermittler oder die Internetauftritte der
    Gastgeber selbst erfolgen.

    1.3. Für alle Vertragsschlüsse gilt:
    a) Der Vermittler bzw. das Buchungsportal ist Betreiber der jeweiligen Internet-auftritte oder sonstiger Onlineauftritte.
    b) Soweit der Vermittler bzw. das Buchungsportal eine Zusammenstellung aus Unterkunfts- und eigenen Nebenleistungen der
    Gastgeber vermittelt und die eigenen Nebenleistungen des Gastgebers keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert dieser
    Leistungszusammenstellung ausmachen und weder ein we-sentliches Merkmal dieser Leistungszusammenstellung des
    Gastgebers oder des Vermittlers bzw. des Buchungsportals selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat der
    Vermittler bzw. das Buchungsportal lediglich die Stel-lung eines Vermittlers von Unterkunftsleistungen.
    c) Der Vermittler bzw. das Buchungsportal hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit
    nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen des
    Vermittlers bzw. des Buchungsportals vorliegen.
    d) Unbeschadet der Verpflichtungen des Vermittlers bzw. des Buchungsportals als Anbieter verbundener Reiseleistungen
    (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsiche-rung im Falle
    einer Inkassotätigkeit des Vermittlers bzw. des Buchungsportals) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser
    gesetzlichen Verpflichtungen ist der Vermittler bzw. das Buchungsportal im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach b)
    oder c) weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages.
    Sie haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistun-gen, für die Leistungserbringung selbst sowie für
    Leistungsmängel. Eine etwa-ige Haftung des Vermittlers bzw. des Buchungsportals aus dem Vermittlungsvertrag und aus
    gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Teledienste und den elektronischen
    Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.

    1.4. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Gastaufnahmeverträge, die über das
    Buchungsportal geschlossen werden.

    1.5. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden
    Gastaufnahmebedingungen zu treffen.

    2. Vertragsschluss

    2.1. Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die
    ergänzenden Informationen in der Leistungsbeschreibung im Buchungsportal (nachfolgend „Buchungsgrundlage“).

    2.2. Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen
    Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe,
    Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen
    wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von
    Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6 dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht
    jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen
    Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt
    worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

    2.3. Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institu-tionen ist Vertragspartner des
    Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger ausschließlich diese, nicht der einzelne Gast, soweit diese die Buchung nicht
    ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Vertreter namens und in Vollmacht des Gastes vornehmen

    2.4. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des
    Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg
    bestätigt.

    2.5. Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen
    Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der
    Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.

    2.6. Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande.

    3. Preise und Leistungen

    3.1. Die in der Buchungsgrundlage angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle
    Nebenkosten ein, soweit be-züglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein
    können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser,
    Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.

    3.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den
    Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen
    ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.

    4. Zahlung

    4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem Gastgeber getroffenen
    und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der
    gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende
    zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.

    4.2. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen
    und gebuchter Zusatzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist.

    4.3. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende
    Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus
    der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.

    4.4. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom
    Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich,
    soweit nicht ausdrücklich vereinbart.

    4.5. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung
    nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Er-bringung der
    vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des
    Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskos-ten gemäß Ziff. 6 dieser
    Bedingungen zu fordern.

    5. An- und Abreise

    5.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten in der Buchungsgrundlage angegebenem Zeitpunkt, ohne besondere
    Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.

    5.2. Für spätere Anreisen gilt:
    a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis 18:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu
    machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen
    will.
    b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der
    Nichtbelegung gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen
    Gastaufnahmebedingungen entsprechend.
    c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die
    Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend. Der
    Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an den Gastgeber zu leisten, wenn der Gastgeber vertraglich oder
    gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen hat.

    5.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis
    12:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine
    entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber
    vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs des Gastgebers nach 12:00 Uhr des
    Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweises des Gastgebers oder einer mit dieser im
    Einzelfall getroffenen Vereinbarung.

    6. Rücktritt und Nichtanreise

    6.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des
    vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies
    gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein kos-tenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber
    die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf,
    fristgerecht zugeht.

    6.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen
    Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer,
    Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

    6.3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf
    seinen Anspruch nach Ziff. 6.1 die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist,
    ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

    6.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast
    verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 6.3 anzurechnender Beträge an den Gastgeber die folgenden
    Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten),
    jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:
    – Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
    – Bei Übernachtung/Frühstück 80%
    – Bei Halbpension 70%
    – Bei Vollpension 60%

    6.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich
    höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen
    oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den
    entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

    6.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.

    6.7. Die Rücktrittserklärung kann direkt an den Gastgeber oder an den Vermittler, bei dem die Buchung erfolgt ist, gerichtet
    werden und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.

    7. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast

    7.1. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund
    entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.

    7.2. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu
    verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber ganz
    oder teilweise entfallen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber dem Vermittler erfolgt, ist nicht ausreichend.

    7.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem Gastgeber zuvor im
    Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom
    Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des
    Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

    7.4. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Gastgebers nur
    bestimmungsgemäß, soweit vorhanden (z.B. bei Schwimmbad und Sauna) nach den Benutzungsordnungen und insgesamt
    pfleglich zu behandeln.

    7.5. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen
    Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher
    Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu
    außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrages berechtigen.

    8. Haftungsbeschränkung

    8.1. Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung
    des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob
    fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers
    beruht.

    8.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese
    Regelung unberührt.

    8.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den
    Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für
    Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen,
    die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung
    bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

    9. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

    9.1. Der Vermittler und der Gastgeber weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass
    weder der Vermittler noch der Gastgeber derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern die
    Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlungs- und
    Gastaufnahmebedingungen für den Vermittler oder den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter
    Form informiert. Für alle Vermittlungs- und Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden,
    wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.

    9.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
    Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

    9.3. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.

    9.4. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute,
    juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder
    gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
    Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.

    9.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare
    Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.